BEMA steht für den Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen. Er ist der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung und regelt, welche Leistungen Kassenpatienten zustehen.
Jeder Vertragszahnarzt rechnet gesetzlich versicherte Patienten nach dem BEMA ab. Darüber hinausgehende Wünsche können als außervertragliche Leistungen (AVL) vereinbart werden.
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