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Glossar · Kieferorthopädie

Vertragspartner

Vertragszahnarzt mit Zulassung der gesetzlichen Krankenkassen.

Als Vertragspartner (Vertragszahnarzt) bezeichnet man eine Praxis mit Kassenzulassung, die gesetzlich versicherte Patienten behandeln und nach dem BEMA abrechnen darf.

Unsere Praxis behandelt sowohl gesetzlich als auch privat versicherte Patientinnen und Patienten - an beiden Standorten in Mayen und Daun.

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